Was sollte man zum Thema "Geldwäsche" wissen?

Geldwäsche ist strafbar...

Als Geldwäsche bezeichnet man den Vorgang, bei dem illegal erzielte Erlöse aus Straftaten (z.B. Rauschgifthandel) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf übergeleitet werden, um die wahre Herkunft zu verschleiern, und damit "gewaschen" werden.

Die Geldwäsche findet bevorzugt dort statt, wo Gewinnmargen schlecht nachvollziehbar erscheinen. Dazu gehören u.a. Gastronomie, Unternehmensberatung, Kunsthandel etc.

Der Strafbestand der Geldwäsche ist im § 261 Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Dieser sieht neben Bußgeldern eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren vor. Der Strafbestand wurde in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. So wurde der Vortatenkatalog zur Geldwäsche (Taten also, aus denen die Erlöse illegal erzielt wurden) erweitert. Darunter fallen Verbrechen und Drogendelikte, aber auch Vergehen, die gewerblich oder bandenmäßig verübt worden sind, z.B. gewerbsmäßige Steuerhinterziehung.

Strafbar macht sich jedoch nicht nur derjenige, der die Einkünfte aus illegalen Handlungen erworben hat, sondern auch derjenige, der in möglicher Kenntnis der illegalen Herkunft derartiger Mittel Geld annimmt (z.B. als Entgelt für eine beliebige Dienstleistung).

So sind Kreditinstitute, Rechtsanwälte/Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Versicherungen mittlerweile nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, eine Verdachtsanzeige bei Verdacht auf Geldwäsche gegen den eigenen Kunden zu erstatten. Dies gilt auch, wenn der Verdacht auf Finanzierung einer Vereinigung mit terroristischem Hintergrund besteht. Außerdem müssen bei bestimmten Transaktionen von Kunden, wie z.B. Einzahlungen ab Euro 15.000,--, Abschluss von Lebensversicherungen mit Prämienzahlungen von über Euro 1.000,-- pro Jahr, diverse Vorkehrungen und Identifizierungen vorgenommen werden.